AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Restaurants
"Die Torfscheune"
der Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG, Abteilung Gastronomie abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Diese Bedingungen liegen im Hotel und Restaurant aus und werden dem Kunden bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
Durch diese Tatsache allein sind sie dem Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht.
§ 1
Der Bankettvertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Bankett, der Tagungsraum oder das Arrangement bestellt und vom Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg – durch Zugang des Veranstaltungsplans bestätigt wurde.
§ 2
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung des Restaurants Die Torfscheune – Gut Düneburg.
§ 3
Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
§ 4
Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Restaurants Die Torfscheune – Gut Düneburg – nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars vom Restaurant Die Torfscheune, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis.
§ 5
Für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Deko-rationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
§ 6
Durch das Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg – zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Ein-richtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Veranstalter / Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungs-erstellung 6 Monate, so behält sich das Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg – das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
§ 8
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
§ 9
Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch das Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Restaurant Die Torfscheune, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Restaurant Die Torfscheune berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach § 12 zu berechnen.
§ 10
Stornierungsgebühren Speisen und Getränke (ab einer Gesellschaftsgröße von 20 Personen)
vom 10. bis zum 4. Tag vor Veranstaltung - Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl (Bei Komplettbuchung des Restaurants gilt diese Frist vom 31. Tag vor Veranstaltung.)
bis zum 3. Tag vor Veranstaltung- Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war,
gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
am Tag der Veranstaltung- Berechnung von 100% des entgangenen Umsatzes (Speisen), es gilt: Menüpreis x Personenzahl.
In allen Fällen bleibt dem Besteller / Veranstalter der Nachweis eines niedrigen Schadens, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 11
Das Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg – bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Tagungsräume, Arrangements, sowie gebuchte Banketts mit Speisen und Getränken, nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Stornokosten zu vermeiden. Bis zur anderweitigen
Vergabe der vertraglich vereinbarten Banketts, Tagungsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
§ 12
Jede Rechnung ist bar, EC-Karte mit PIN oder mit Kreditkarte und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Restaurant Die Torfscheune – Gut Düneburg – alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sehen wir uns veranlasst einen Mahnvorgang einzuleiten.
Die Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG entscheidet darüber ohne Ankündigung.
§ 13
Kreditkarten (VISAcard, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen ab 20 Euro akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen.
§ 14
Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und der gesetzlichen MwSt. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
§ 15
Reservierte Funktionsräume stehen dem Auftraggeber nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Hotel- oder Restaurantleitung.
§ 16
Eine Komplettbuchung des Restaurants ist in der Hauptsaison - vom 01. Mai bis 30. September, nur ab 80 Personen möglich. Außerhalb dieser Saison sind andere Absprachen unter Vorbehalt möglich.
§ 17
Das Restaurant Die Torfscheune mit seinen unterteilbaren Räumen ist ein lt. Niedersächsischem Nichtraucher-schutzgesetz vom 12. Juli 2007 ein Nichtraucherrestaurant.
Das Rauchen ist weiterhin unter Vorbehalt nur im Bistrobereich Die Heuscheune möglich, sowie im Außenbereich des Restaurants und den als Raucherzimmern ausgewiesen Räumen des Hotels.
© Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG
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